Vereinsrecht

Vereinsrecht

Der Notar ist oft für Fragen der Vereinsgründung gefragt und hilft, die Vereinssatzung zu entwerfen und die Voraussetzungen der Ersteintragung des Vereins zu schaffen. Jede Änderung der Satzung oder des Vorstandes muss dem Vereinsregister über den Notar gemeldet werden, so dass Dritte die Daten der Vereine dort einsehen können. Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Alle Anträge zur Veränderung des Registers müssen über den Notar laufen und von diesem signiert übermittelt werden. Aus dem Vereinsregister ist unter anderem ersichtlich, wer den Verein nach Außen vertritt.