FAMILIENRECHT

Familienrecht

Sowohl vor wie auch nach Eheschließung sollte über Eheverträge gesprochen werden. Die gesetzlichen Gegebenheiten sind in der Regel von den Partnern nicht gewünscht und können vertraglich ausgeschlossen werden: Wertausgleich des Zugewinns betreffend aller während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände für den Fall der Scheidung, unbegrenzter Unterhaltsanspruch des Ehegatten, Verfügungsbeschränkung für den Fall der Veräußerung wesentlicher Vermögensgegenstände. Für den Fall, dass die Ehe schon gescheitert sein sollte, empfiehlt sich die notarielle Scheidungsvereinbarung: eine Einigung für die Ehegatten, die gerichtliche Streitigkeiten und Gutachterkosten verhindert.

In den Bereich des Familienrechts gehören auch Adoptionsanträge, die aufgrund ihrer weiten Rechtswirkungen der notariellen Beurkundung bedürfen.