STIFTUNGSRECHT

Stiftungsrecht

 

Zur Erfüllung eines Zwecks für den Tod hinaus stellt das Stiftungsrecht Instrumente zur Verfügung. Oft handelt es sich um gemeinnützige Ziele, die über den Tod hinaus verfolgt werden. Nach dem neuesten Erbschaftssteuerrecht betreffend die Unternehmensnachfolge ist die Stiftungsgründung nicht uninteressant.

Grundprinzip der Stiftung ist: Es wird ein Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen an die Stiftung übertragen, deren Organe festgelegt sind und die mit dem Vermögen und dessen Erträgnissen in vom Gründer vorgegebener Art und Weise verfahren müssen.