IMMOBILIENRECHT
Grundstücksgeschäfte sind ein zentrales Thema im Notariat, da Verträge, die im weitesten Sinne mit einer Immobilienübertragung in Zusammenhang stellen, beurkundungspflichtig sind. Dies gilt selbstverständlich für Kauf- und Übergabeverträge wie auch für Ankaufs- Wiederkaufs- Erbbaurechts- Vorkaufs- Erwerbsverträge wie auch Bauverträge, die auf einem Kauf basieren, und zwar unabhängig von der Höhe des Wertes.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich auf Käufer und Verkäuferseite um gewichtige Vorgänge handelt, wurde vom Gesetzgeber eine höhere Form gewählt, damit die Beteiligten sich diesen Schritt genau überlegen können und der Notar auch im Unterzeichnungstermin zur rechtlichen Beratung zur Verfügung steht. Hinzu kommt die Pflicht des Notars, alle Beteiligten bestens abzusichern. Deshalb sind vorrangig folgende Punkte in den Vertrag aufzunehmen.
– Zahlungsfälligkeit
– Lastenfreistellung
– Sicherung des Verkäufers
– Gewährleistung wegen Mängel
– Besitzübergang
– Erschließungskosten
– Kostentragung
– Finanzierungsvollmacht
Die Finanzierung sollte vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt sein.