GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsrecht

Wie überall, wo mehrere Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen, werden die Randbedingungen und die Problemsituationen vertraglich geregelt, so dass ein Streitfall möglichst ausgeschlossen wird. Dies gilt bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften. Hier ist umfassende juristische Beratung erforderlich, um nachträgliche Streitigkeiten zu verhindern. Wenn eine Gesellschaft gegründet wird, sollte ein ausführliches persönliches Vorgespräch mit dem Notar erfolgen. Wichtig ist, dass alle Punkte –auch familiäre- offengelegt werden, damit eine perfekte Beratung und Gestaltung der Verträge möglich ist.