Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, bewegen sich immer noch außerhalb der familien- und erbrechtlichen Regelungen in unserer Rechtsordnung. Es bestehen also von Gesetzes wegen keinerlei erbrechtlichen Ansprüche und im Regelfall keine Ausgleichsansprüche für den Fall der Trennung. Dies ist meist nicht interessengerecht und motiviert zu vertraglichen Vereinbarungen, die professionelle Hilfe und Beratung des Notars notwendig machen.