UNTERNEHMENSNACHFOLGE

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Das Ziel, bestehende Unternehmen der nächsten oder gar übernächsten Generation zu übergeben, sollte jederzeit im Auge behalten werden und, soweit die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (Vorhandensein von Nachfolgern), auch rechtzeitig überlegt und geplant werden. Hierzu ist eine umfassende Beratung auch aus steuerlicher Sicht erforderlich, die dann je nach Alter der oder des Inhabers zu Unternehmertestamenten oder Übertragungen mit oder ohne Umstrukturierung führt. Ebenso muss an die rechtzeitig Erteilung von Vollmachten des Unternehmers gedacht werden, um eine plötzliche Handlungsunfähigkeit zu vermeiden. Das bestehende Erbschaftssteuerrecht lässt steuerfreie Unternehmensübergänge unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Stiftung ist aufgrund der aktuellen Steuergesetzgebung wieder modern geworden.