Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten

 

Seit 1993 das Betreuungsrecht in Kraft getreten ist, besteht ein dringendes Bedürfnis des Rechtssuchenden, seinen Betreuer selbst zu bestimmen. Ohne Vollmacht wird vom zuständigen Betreuungsgericht für den Fall der Handlungsunfähigkeit des Rechtssuchenden eine Person festgelegt, die die Geschäfte des Handlungsunfähigen tätigen muss. Dies nennt man Betreuung. Diese wird von Betreuungsgericht gelenkt und geleitet. Sowohl private Personen aus dem familiären oder freundschaftlichen Dunstkreis des jetzt Handlungsunfähigen können als Betreuer bestellt werden sowie Rechtsanwälte und Berufsbetreuer. Sie werden vom Gericht überwacht und geleitet. Dies erfolgt beispielsweise durch die Prüfung der Rechnungslegung. Größere Geschäfte, wie Grundstückskaufverträge, müssen vom Gericht in einem umfassenden Verfahren genehmigt werden. Alles muss mit dem Gericht abgestimmt werden.
Um diese Situation zu vermeiden wird angeraten, vertrauenswürdigen Personen in Familie oder Bekanntschaft eine umfassende Vollmacht zu erteilen, die in notarieller Form ein Betreuungsverfahren überflüssig macht. Erst nach Aushändigung der Vollmachtsausfertigung, die im Regelfall zunächst an den Vollmachtgeber geschickt wird, kann der Bevollmächtigte handeln, soweit es notwendig sein sollte. Natürlich ist hierfür ein gutes Stück Vertrauen erforderlich. Eine gerichtliche Einmischung ist jedoch ausgeschlossen.
In dieser Vollmacht sollten Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten includiert sein, so dass alle denkbaren Fälle, die in der Zukunft eintreten können, abgedeckt sind. Ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr not-wendig.
Zusätzlich wird neben der Vollmacht eine Patientenverfügung angeraten, mit der der Bevollmächtigte medizinische Maßnahmen ablehnen darf, wenn er davon ausgehen kann, dass der Vollmachtgeber diese Maßnahme nicht mehr wollte. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der behandelnde Arzt der Ablehnung der Weiterbehandlung zustimmt.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung sollte man einfach haben.