VERMÖGENSNACHFOLGE

Vermögensnachfolge

 

Aus persönlichen und/oder steuerlichen Gründen empfehlen sich oftmals Übertragungen zu Lebzeiten an die nachfolgeberechtigen Personen. Übertragen werden beispielsweise Firmen bzw Betriebe, Beteiligungen an Firmen, Immobilien, Erbschaften, Geld, Depots. Hauptmotiv bei vermögenden Personen ist oft der erbschaftssteuerliche Freibetrag, der alle 10 Jahre in voller Höhe neu ausgeschöpft werden kann. Vermögensgegenstände insb. auch Immobilien können unter Vorbehalten übertragen werden, so dass die Nutzung beim Übergeber verbleibt und diese trotzdem steuerlich wirksam übergehen. Im Rahmen dieser Vorgänge steht auch die Betriebsnachfolge im persönlichen Augenmerk der Beteiligten, die den nahtlosen Übergang auf die jungen Unternehmer unter Absicherung der Übergeber und die Umsetzung aller Interessen gewährleisten muss. Die Abfindung  weichender künftiger Erben steht bei der Beratung ebenso im Vordergrund.

 

In den Familien gibt es oft aus vielen Gründen menschliche Probleme. Deshalb ist als weiteres Motiv für die lebzeitige Vermögensnachfolge der vermögensmäßige Ausschluss einzelner Familienmitglieder zu nennen. Tatsächlich ist es bei vorsorgender Planung möglich, unbeliebte Familienmitglieder von der Erbfolge auszuschließen. Ob ihnen dann letztlich noch ein Pflichtteil zusteht, muss dann im Einzelfall geprüft werden.

 

In diesen Bereich gehört auch die Sorge vieler älterer Menschen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein und im Rahmen der häuslichen Pflege betreut zu werden.