PARTNERSCHAFTSRECHT

Partnerschaftsrecht

 

Die eingetragene Partnerschaft ist eine Spezialform der Gesellschaft, in der sich Partner in Freien Berufen zusammenschließen und eine diesbezügliche Gesellschaft gründen, die auch über den Notar dem Partnerschaftsregister zu melden ist. Es handelt sich meist um Gesellschaften mit Ärzten, Ingenieuren oder Architekten, bei denen auch die Außenhaftung reduziert werden kann.