Das Recht der Eingetragenen Lebensgemeinschaften
Die Rechtsordnung hat Regelungen für gleichgeschlechtliche und formalisierte Lebensgemeinschaften geschaffen, die nunmehr einer heterosexuellen Ehe in den meisten Aspekten gleichgestellt sind. Demnach kommen in diesem Bereich auch Eheverträge und letztwillige Verfügungen von Todes wegen zum Abschluss.