GRUNDBUCHRECHT

Grundbuchrecht

Die enge und tägliche Zusammenarbeit mit den Grundbuchämtern durch den Notar ist der Kernbereich des notariellen Schaffens. Alle Eigentumsumschreibungen und Rechte, die beim Grundbuchamt eingetragen werden, müssen öffentlich beurkundet sein. Der Gesetzgeber hat diese ho-he Form vorgesehen, da es sich im Regelfall um wichtige Geschäfte für die Beteiligten handelt: der Text muss von Notar formuliert und den Beteiligten verlesen werden, damit Erläuterungen des Notars möglich sind und die Beteiligten ihrerseits Fragen stellen können. Ebenso dient die notarielle Beurkundung der Überwachung der Steuerzahlung, die unter Umständen anfallen kann, insb. Erbschaftssteuer und Grunderwerbssteuer.