BAUTRÄGERRECHT

Bauträgerrecht

Da Neubauten im Zeitpunkt des Kaufes oft noch nicht fertig gestellt sind, mit dem Bau häufig gar noch nicht begonnen wurde, ist ein hohes Maß notarieller Vertragsarbeit zu leisten: zum einen muss das gekaufte Objekt sowohl hinsichtlich der Beschaffenheit genau beschrieben sein wie auch ausgelotete gegenseitige Sicherheiten zwischen Verkäufer und Käufer geschaffen werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Makler- und Bauträgerverord-nung, die zwischen den Interessen des Käufers und des Verkäufers austariert: Fälligkeit erst nach juristischer Sicherstellung des Käufers und Baufortschritt, Einbehalt von Teilbeträgen zur Gewährleistung der mängelfreien Fertigstellung, Mängelgewährleistungsfrist von fünf Jahren, Vorgaben für die Abnahme, Spezialanforderungen an die Freigaben der abzulösenden Banken, Spezialregelungen für den Fall, dass der Bauträger während der Bauphase zahlungsunfähig wird.