HANDELSRECHT

Handelsrecht

Die notarielle Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig im Bereich der Firmenübertragungen, beurkundungsbedürftigen Geschäften zwischen Kaufleuten und Handelsregisteranmeldungen.
Um dem Rechtsverkehr offenzulegen, ob eine bestimmte Firma existiert, wer Inhaber der Firma und wer vertretungsberechtigt ist, erfolgen Erklärungen in öffentlicher Form, die vom Notar, durch ein spezielles Verfahren dem Handelsregister übermittelt werden. Nur durch die Einschaltung eines Notars wird das Register tätig.