BETREUNGSRECHT

Betreuungsrecht

Der Gesetzgeber schreibt seit 1993 vor, dass Personen, die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr alle Angelegenheiten selbst besorgen können, einen Betreuer bekommen. Ein Betreuer ist eine vom Gericht bestellte Person, die dann die Angelegenheiten des Betreuten regelt. Es gibt Berufsbetreuer, die diese Aufgabe als Rechtsanwalt oder ähnliches wahrnehmen, Betreuungsvereine oder auch Familienmitglieder, die dann vom Gericht eingesetzt werden. Es haben gegenüber dem Betreuungsgericht genaue Abrechnungen der Finanzen zu erfolgen und für gewichtige Geschäfte bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wie etwa Immobiliengeschäfte oder Verträge zwischen den Ange-hörigen und dem Betreuten. Die genaue Prüfung durch das Gericht und die gesetzlichen Fristen und Formalitäten führen zu einer Verzögerung der Geschäfte von Monaten. Als echte Alternative wird für den Fall des Vorhandenseins von Vertrauenspersonen in der Familie oder im Umfeld die Erstellung einer notariellen Generalvollmacht empfohlen, die dann für den Fall der Krankheit erst weitergegeben wird. Gerichtliche Vorgaben bestehen für die Bevollmächtigten nicht.