LANDWIRTSCHAFTSRECHT

Landwirtschaftsrecht

 

Im Bereich der Kaufverträge von landwirtschaftlichem Grundbesitz besteht eine enge Zusammenarbeit des Notars mit den Landwirten, Kammern und Behörden. Hier ist zu beachten, dass jede Verfügung über landwirtschaftliche Grundstücke der Genehmigung nach dem GrundstücksverkehrsG bedarf, da geregelt und überwacht wird, dass landwirtschaftlicher Grundbesitz nur den Landwirten zugute kommen soll. Spekulationen sollen dadurch vermieden werden. Weiter ist noch zu klären, ob sonstige speziell landwirtschaftliche Rechte mitverkauft werden wie etwa Rechte nach der GAP Reform oder Pflanzrechte für Wein.

Als Kernbereich müssen die landwirtschaftlichen Übergaben erwähnt werden, die zusammen mit dem Steuerberater unter Abwägung der Interessen der Übergeber und Übernehmer ausgehandelt werden.