UNTERNEHMENSRECHT
Der Notar steht Ihnen jederzeit zur Seite bei der Frage, ob Sie ein Unternehmen gründen sollten und in welcher Form. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater angezeigt. Es gibt viele Eckpunkte zu klären auch hinsichtlich der Formalitäten. Für eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Firmenregistern steht der Notar jederzeit zur Verfügung. Es handelt sich um einen der Kernpunkte notarieller Tätigkeit. Sowohl für die Beratung, welche Firmenform in Betracht kommt, wie auch wie die Verträge zu gestalten sind, ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Die Möglichkeiten sind vielschichtig, ob Einzelfirma e.K. oder Personengesellschaft wie GdbR, OHG oder KG oder Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG oder GmbH & Co KG, muss zunächst in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater entschieden werden. Eine Vielfalt von Aspekten ist zu beachten: Haftungsfragen, Rechtsprobleme, die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, die Vermögenslage, steuerliche Besonderheiten, die Firmierungsgestaltung und die Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Handelsregister.
Bei bestehenden Unternehmen sind aus steuerlichen wie auch praktischen oder juristischen Gründen oft Veränderungen erforderlich, wie etwa Umwandlungen oder Verschmelzungen in oder mit anderen Unternehmen wie auch Gesellschafterwechsel und Unternehmenskauf. Alle diese Vorgänge sind beurkundungspflichtig und bedürfen der besonderen Betreuung des Notars. Hierbei sind ebenfalls die persönlichen und familiären Bedingungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Es handelt sich um ein umfassendes und spannendes Feld von beurkundungspflichtigen Vorgängen.