FIRMENRECHT

Firmenrecht

Es handelt sich um einen der Kernpunkte notarieller Tätigkeit. Sowohl für die Beratung, welche Firmenform in Betracht kommt, wie auch wie die Verträge zu gestalten sind, ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Die Möglichkeiten sind vielschichtig, ob Einzelfirma e.K. oder Personengesellschaft wie GdbR, OHG oder KG oder Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG o-der GmbH & Co KG, muss zunächst in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater entschieden werden. Eine Vielfalt von Aspekten ist zu beachten: Haftungsfragen, Rechtsprobleme, die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, die Vermögenslage, steuerliche Besonderheiten, die Firmierungsgestaltung und die Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Handelsregister.