Dr. Marius Kohler neuer Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union

Berlin, 22. Januar 2018 – Der hamburgische Notar Dr. Marius Kohler hat am 19. Januar 2018 die Leitung des Rats der Notariate der Europäischen Union übernommen. Auch Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas nahm an der feierlichen Amtsübergabe teil und würdigte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare für Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, die auch im Rahmen einer Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten bleiben müsste.

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (Conseil des Notariats de l’Union Européenne – CNUE) ist das offizielle Vertretungsorgan der 22 Notarorganisationen der Europäischen Union und vertritt damit über 40.000 Notarinnen und Notare gegenüber den Institutionen der Europäischen Union. Der neue Präsident Dr. Marius Kohler folgt dem spanischen Notar José Manuel García Collantes nach, der die Präsidentschaft im Jahr 2017 innehatte.
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Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten

Zahlreiche in Deutschland tätige Unternehmen weisen eine englische Rechtsform auf. Insbesondere die Limited Company, die sich vor der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 aufgrund ihres geringen Kapitalbedarfs auch bei deutschen Unternehmern einer gewissen Beliebtheit erfreute, gibt es nach wie vor zuhauf. Bei einem „harten Brexit“ könnten sich diese Gesellschaften nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Dies hätte den Verlust der Haftungsbeschränkung zur Folge und würde auch die Wirksamkeit neu abgeschlossener Geschäfte in Frage stellen. Betroffene Unternehmen sollten daher die verbleibenden Monate bis zum Brexit nutzen, um sich rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls in eine deutsche Rechtsform zu wechseln. (…) “Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten” weiterlesen

Update zur Baubeschreibung bei Bauträgerverträgen

Ab 1. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Bauträgerverträge von Verbrauchern. Die Baubeschreibung, die die wesentlichen Eigenschaften der neu zu errichtenden Wohnung oder des Hauses enthält, erhält einen gesetzlichen Mindestumfang. Ist sie unvollständig oder unklar, können Werbeaussagen und Prospekte herangezogen werden. Das Risiko von verbleibenden Zweifeln trägt der Bauträger.

Bei einem Bauträgervertrag verpflichtet sich ein Unternehmer, auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Haus oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu errichten und dem Käufer nach Fertigstellung die Immobilie schlüsselfertig zu übergeben. Häufig ist das Vorhaben zum Zeitpunkt des Kaufs nur projektiert oder befindet sich im Rohbau. Der Käufer ist darauf angewiesen, dass er vom Bauträger zutreffend über das geplante Objekt informiert wird. Maßgeblich ist insbesondere die Baubeschreibung.
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Bundestag stärkt Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Der Deutsche Bundestag schließt eine Schutzlücke im Betreuungsrecht und lässt zwangsweise ärztliche Behandlungen künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen zu. Gleichzeitig wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. „Dadurch steigt die Bedeutung von Patientenverfügungen“, berichtet Dr. Andreas Schumacher, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

Die am 22. Juli 2017 in Kraft getretene Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sommer letzten Jahres die alte Rechtslage für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach alter Rechtslage durften unter rechtlicher Betreuung stehende Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln konnten, nur dann zwangsweise ärztlich behandelt werden, wenn sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht waren.
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